Mindestlohn 2026
NEU seit 01. Januar 2026:
13,90 Euro brutto pro Stunde
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich auch auf Minijobber aus. Die Verdienstgrenze lag 2025 für einen Nebenjob im Minijob bei 556 Euro im Monat.
Ab 1. Januar 2026 darf man maximal 603 Euro pro Monat verdienen, um die Vorteile einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) in Anspruch zu nehmen. Damit kann man weiterhin bis zu 10 Stunden in der Woche für einen Zuverdienst arbeiten.
"Der höhere Lohn stärkt die Kaufkraft, stabilisiert die Binnennachfrage und trägt dazu bei, dass Beschäftigte aus dem Niedriglohnsektor herauskommen. Mehr als sechs Millionen Menschen werden profitieren – all jene, die weniger als 13,90 Euro brutto in der Stunde verdienen."
Lt. AOK BW besteht in folgenden Fällen keine Mindestlohnpflicht:
- bei unter 18-jährigen ohne Berufsabschluss
- bei Auszubildenden
- bei ehrenamtlich Tätigen
- bei Langzeitarbeitslosen (in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung)
- im Pflichtpraktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
- im Orientierungspraktikum bis zu drei Monate bei Berufs- oder Studienwahl (bei Überschreitung der drei Monate entsteht rückwirkend ein Anspruch auf den Mindestlohn ab dem ersten Praktikumstag)
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Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-steigt-2391010
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Der Job als Zusteller eignet sich als Nebenjob, (Minijob) sowie als Teilzeitjob und in manchen Regionen bieten Arbeitgeber auch Stellenangebote in Vollzeit an.
