Informationen für Eltern - Schülerjob Zeitung, Prospekte austragen

Vieles spricht dafür, dass Jugendliche mit einem Schülerjob als Zeitungsausträger oder Prospektzusteller erste Berufserfahrung sammeln. Sie verdienen nicht nur ihr erstes eigenes Geld, sondern lernen auch Verantwortung zu übernehmen – und das, ohne durch das Zeitungen austragen oder Werbung verteilen zu sehr belastet zu werden. Dieser Nebenjob | Minijob auf geringfügiger Basis in der Nähe des Wohnortes, lässt sich gut mit der Schule verbinden.


Schülerjob Zeitung oder Werbeprospekte austeilen

Über den Zustellerjob lernen Schüler das selbständige Arbeiten nach Vorgaben und die dafür nötige Selbstdisziplin wie Termintreue sowie auch den Wert eines selbst erarbeiteten Lohnes, Verdienstes zu schätzen. Aus so manchem Stubenhocker wurde durch einen Botenjob in der Nähe des Wohnortes ein motivierter junger Erwachsener, der seiner Arbeit mit Elan nachgeht.

Geld verdienen, regelmäßiger Nebenjob oder Ferienjob für Schüler

Ein Jugendlicher, der sein eigenes Geld verdient, kann dadurch das Taschengeld aufbessern und was spricht eigentlich dagegen, dass mehrere Mitglieder einer Familie gemeinsam ihren Anteil zur Familienkasse beitragen? Sich Wünsche zu erfüllen und dabei die Finanzen im Blick zu halten ist ein wichtiger Lernfaktor für Jugendliche auf dem Weg zum Erwachsenen. Arbeitgeber, die über das Jobportal zustellerkom.de Zusteller suchen, bieten dauerhafte Jobangebote sowie Schülerjobs für Ferienarbeit, in der Nähe des Wohnortes, an.

Schülerjob Zeitung oder Prospekte austragen

Der Austrägerjob für Schüler und die gesetzlichen Vorgaben

Die Basis beim Schülerjob bildet eine geringfügige Beschäftigung (Nebenjob | Minijob). Austräger sind über die Berufsgenossenschaft des jeweiligen Zustellunternehmens versichert.

Es gibt strenge rechtliche Vorgaben, die sicherstellen, dass ein Jugendlicher durch einen dauerhaften Minijob als Zeitungszusteller oder Prospektverteiler nicht übermäßig belastet wird. Dies gilt auch beim Ferienjob Zeitung austragen oder Flyer austeilen für Schüler zu.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (www.gesetze-im-internet.de/jarbschg) regelt die Art, das Ausmaß und die Rahmenbedingungen unter denen Minderjährige in Deutschland beschäftigt werden dürfen. Es ist also keinesfalls zu befürchten, dass Schule oder Freizeit für Kinder bzw. Jugendliche durch das Zeitungen oder Gemeindeblatt austragen oder Werbung verteilen zu kurz kommen.

Ab wie viel Jahren darf man Zeitung oder Prospekte austragen bzw. Ferienarbeit machen?

Das gesetzliche Mindestalter für Zeitungszusteller oder Prospektausträger liegt bei 13 Jahren. Das Einstiegsalter kann von Arbeitgebern individuell festgelegt werden und orientiert sich an den Gegebenheiten vor Ort. Einige Zustellunternehmen wenden sich mit ihren Stellenangeboten beim Schülerjob an Jugendliche ab 14, 15 oder 16 Jahren und stellen keine jüngeren Personen zum Jobben ein.

Über den folgenden Link findest du heraus, ob in deiner Postleitzahl und für das Alter deines Kindes ein Arbeitgeber Zeitungsausträger bzw. Prospektausteiler über das Jobportal zustellerkom.de sucht:

Wie viel verdient mein Kind beim Zeitung austeilen oder Prospekte zustellen?

Der Verdienst bzw. Lohn für Zeitungsboten oder Prospektzusteller hängt beim Schülerjob von mehreren Faktoren wie Auflagenhöhe und Größe des Zustellgebietes etc. ab und kann vom Arbeitgeber (nicht vom Team des Zustellerkom - Jobportal) ermittelt werden, nachdem die Bewerbung über das Bewerbungsformular auf zustellerkom.de vorliegt.

Bewerbung über das Jobportal zustellerkom.de & Arbeitsvertrag beim Zustellunternehmen

Bewerbungen über die Zustellerkom - Jobbörse sind kostenlos. Beim Absenden des Bewerbungsformulars wird die Bewerbung automatisch an das regionale Zustellunternehmen in der Nähe eures Wohnortes weitergeleitet. Das Zustellunternehmen prüft die Einsatzmöglichkeiten des Bewerbers und setzt sich mit dem Bewerber anschließend in Verbindung.

Einigen sich Bewerber und Arbeitgeber, so kommt ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber zustande. Bei unter 18-jährigen müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis erklären und beim Vertrag mit unterschreiben, ansonsten kann eine Person unter 18 Jahren das Jobangebot des Zustellunternehmens nicht annehmen. Es ist also letztlich die Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind mit einem Minijob, dauerhaft oder als Ferienjob, Prospekte austeilt oder Wochenzeitung bzw. Gemeindeblätter in der Nähe des Wohnortes zustellt und das erste eigene Geld verdient.

Zustellerkom | die GIZZImedia GmbH ist kein Vertragspartner für Mitarbeitende von Zustellunternehmen. Wir bieten den Service zur kostenlosen Bewerbung für einen Zustellerjob über das Jobportal www.zustellerkom.de an.

Zustellerkom - Tipp zur Erreichbarkeit von Bewerbern für einen Minijob als Zeitungsbote oder Prospektzusteller: Das Zustellunternehmer, der Arbeitgeber meldet sich nach der Bewerbung schriftlich oder telefonisch. Achte bitte auf eine gute Erreichbarkeit nach Absenden der Bewerbung.


Datenschutz ist uns ein Anliegen

Bewirbt sich ein Jugendlicher für einen Zustellerjob über das Jobportal zustellerkom.de, so wird die Bewerbung automatisch an einen oder mehrere regionale Arbeitgeber weitergeleitet. Partner von Zustellerkom sind renommierte und lange am Markt platzierte Zustell- und Logistik - Unternehmen, die zu einem Medienhaus oder einer Mediengruppe | Verlag gehören.

Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Bewerbungsdaten leiten wir ausschließlich an Arbeitgeber weiter, die Schülerjobs für Austräger vor Ort anbieten und über das Jobportal zustellerkom.de Mitarbeiter suchen. Alle Daten werden innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen gelöscht.

Aufgrund des Datenschutzes sind Bewerbungen ausschließlich über das Bewerbungsformular auf dem Jobportal zustellerkom.de und nicht telefonisch, per E-Mail oder über sonstige Kommunikationswege möglich.