Frage: Wer stellt zu, wenn ich krank oder im Urlaub bin?

calendar 05 Oktober 2023

Der Arbeitgeber informiert einen bei der Einstellung als Zusteller über Regelungen und Meldeverfahren bei Abwesenheitszeiten wie Urlaub, Ferien, Krankheit etc. Grundsätzlich sollte vor allem der Urlaub rechtzeitig, nach Möglichkeit mindestens vier Wochen im Vorfeld, angemeldet werden, damit das Zustellunternehmen die Möglichkeit hat, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen.

Bei krankheitsbedingtem Ausfall sollte der Ansprechpartner des Zustellunternehmens umgehend vom Austräger oder Zeitungsboten informiert werden, sodass schnell eine Vertretung für das Zeitung austragen, das Wochenblatt verteilen, die Briefe zustellen oder dem Zustellen der Pakete oder Prospekte gefunden werden kann. Die lückenlose personelle Besetzung sämtlicher Zustellbezirke ist für den Arbeitgeber von enormer Wichtigkeit.

Für die selbstständige Suche einer Vertretung bieten Zustellunternehmen teilweise Prämien. Wer selbst eine Vertretung sucht, muss dabei das Mindestalter beachten und die Vertretung dem Zustellunternehmen mitteilen, denn ohne Vertrag ist eine Beschäftigung für Aushilfen/Vertretungen nicht möglich.

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