Welche Jobmodelle gibt es in der Zustellbranche?

calendar 06 Oktober 2022

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Jobmodellen und in der Zustellbranche findet eigentlich jeder das für ihn geeignete Arbeitszeitmodell. Doch was zeichnet genau jeden Job aus und was hat sich durch die Anhebung des Mindestlohnes zum 1. Oktober 2022 geändert?

  1. Minijob/Nebenjob/geringfügige Beschäftigung
    Maximale Arbeitszeit: ca. 10 Stunden pro Woche
    Obergrenze Verdienst: 520 € monatlich

    Wichtig: nicht mit jedem Minijob erreicht man die Verdienstobergrenze.

  2. Midijob
    Maximale Arbeitszeit: ca. 31 Stunden pro Woche
    Obergrenze Verdienst: 1.600 € monatlich

    Hier werden reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung fällig.

  3. Teilzeitjob
    Maximale Arbeitszeit: Man gilt als teilzeitbeschäftigt, wenn man weniger als die Kollegen in Vollzeit arbeitet. Sind im Betrieb 40 Stunden die Regel, dann gelten 39 Stunden bereits als Teilzeit. Allerdings muss man mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten.
    Obergrenze Verdienst: hier gibt es keine Verdienstobergrenze.

  4. Vollzeitjob
    Maximale Arbeitszeit: In der Regel liegt die maximale Arbeitszeit pro Tag bei 8 Stunden. In diesem Bereich gibt es jedoch zahlreiche gesetzliche Ausnahmeregelungen.
    Obergrenze Verdienst: Wie beim Teilzeitjob gibt es auch hier keine gesetzliche Verdienstobergrenze.

  5. Schülerjob
    Maximale Arbeitszeit: diese hängt vom Alter ab und wird über das Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.
    Obergrenze Verdienst: je nach Dauer der Tätigkeit bis maximal 520 €.

Tipp: Alle weiteren Details sind je nach Jobmodell über die Krankenkasse bzw. die Minijobzentrale geregelt. Einfach nachfragen.


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