Was bedeutet der Anstieg des Mindestlohns in der Zustellbranche?

calendar 04 Oktober 2022

Anfang Juni diesen Jahres hat der Deutsche Bundestag entschieden, dass ab 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöht wird. Für Zeitungsausträger, Medienboten, Prospekteverteiler, Kurierfahrer und Briefzusteller hat die Anhebung des Mindestlohns unmittelbare Auswirkungen.

Alle, die in der Zustellbranche tätig sind, sollten Folgendes wissen:

  1. Der Mindestlohn gilt als unterste Grenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren (ausgeschlossen sind Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikanten) und damit auch für Zusteller.

  2. Es handelt sich um einen Bruttostundenlohn. Damit weiterhin eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden möglich ist, steigt mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober die Minijob-Grenze auf 520 Euro.

  3. Zuschläge für die Nachtarbeit werden im Rahmen des Mindestlohngesetzes nicht berücksichtigt. Ein Nachtzuschlag wird bezahlt, wenn die Arbeitsdauer in der Nacht – also vor 6:00 Uhr – mehr als zwei Stunden beträgt. Der Nachtzuschlag wird zusätzlich zum Stundenlohn ausbezahlt.

  4. Es gibt in der Zustellbranche Lohnbestandteile, wie zum Beispiel das Wegegeld, die auf den Mindestlohn angerechnet werden können.
tags-double Zustellerkom

calendar Archive


tags-double Tags