Frage: Warum ist das Mindestalter beim Zeitung austragen nicht in jeder Region ab 13 Jahren?

calendar 16 Juni 2022

Immer wieder erreicht uns die Frage, ob man mit 13 Jahren bereits einen Austrägerjob machen darf. Dies ist gesetzlich erlaubt. Strenge rechtliche Vorgaben (JArbSchG) stellen sicher, dass junge Zusteller beim sogenannten Schülerjob nicht überlastet werden.

Jedoch stellt nicht jedes Zustellunternehmen Jugendliche auch mit 13 Jahren ein. Das ist von Region zu Region und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es deutschlandweit also individuelle Einstellungsregelungen bei Zustellunternehmen. Nicht alle Arbeitgeber von Austrägern, die Mitarbeiter über zustellerkom.de suchen, beschäftigen eben auch Boten ab 13 Jahre.

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