Frage: Kann man den Zustellerjob als Nebenjob machen?

calendar 10 März 2022

Die Antwort auf die Frage, ob man als Berufstätige oder Berufstätiger den Zustellerjob auch als Nebenjob ausüben kann, ist schnell beantwortet: Ja, auf jeden Fall!

Dabei entscheidet der eigene Tagesablauf darüber, ob man lieber am Tag Anzeigenblätter und Prospekte austrägt oder in den frühen Morgenstunden Zeitungen. Bei Letzterem handelt es sich um einen sogenannten Tageszeitungszusteller; bis ca. 6:00 Uhr müssen die Zeitungen ihren Weg in die Briefkästen der Abonnenten gefunden haben und man kann diese Arbeit erst ab 18 Jahren ausüben.

Mit dem Nebenjob als Zusteller kann trotz weiterer Tätigkeit also einfach Geld dazuverdient werden. Um sich zum Beispiel ein schickes E-Bike für Fahrradtouren mit Freunden oder der Familie leisten zu können. Aber wie lange dauert es tatsächlich sich einen so großen Wunsch mithilfe eines Zusteller-Nebenjobs erfüllen zu können? Ein kleines Rechenbeispiel:

Wenn man als Zeitungsausträger für vier Monate in der Nachtzustellung (Montag bis Samstag für 1,5 Stunden bis ca. 6:00 Uhr) oder in der Kombination Wochenmitte/Wochenende-Zustellung arbeitet, bekommt man circa 450 Euro monatlich. Dies läuft dann unter Minijob oder Nebenjob. Am Ende der vier Monate hat man ungefähr 1.800 Euro in der Tasche und kann sich auf den Weg in den Fahrradladen begeben und mit einem neuen E-Bike diesen wieder verlassen.

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