Sparen shoppen gehen gemeinsam was unternehmen

calendar 04 März 2021

Die Zustellbranche stellt Personen für zeitlich begrenzte Zustelltätigkeit ein - ein Botenjob auf Zeit - temporäre Beschäftigung als Zeitungsausträger

Ist das Geld mal knapp, lässt sich die Haushaltskasse über einen ZEITLICH BEGRENZTEN NEBENJOB in der Zeitungszustellung aufbessern.

Ein Rechenbeispiel hierzu:

Zwei Personen eines gemeinsamen Haushaltes übernehmen für je drei Monate einen NEBENJOB / MINIJOB auf geringfügiger Basis mit einem Einkommen von 450 € pro Monat und tragen Zeitungen aus. Angeboten werden bei Zustellunternehmen von Medienhäusern temporäre Jobs in der Frühzustellung zum Tageszeitung austragen. Die tägliche Arbeitszeit beträgt zum Beispiel täglich je ca. 1,5 Stunden von Montag bis Samstag in der Frühzustellung von Abozeitungen bis 6 Uhr. Darüber hinaus ist zum Beispiel eine Kombination unadressierter Zustellungen beim Austragen von Zeitungen und/oder Prospekten oder Gemeindeblätter in der Wochenmitte und am Wochenende möglich. Nach dieser Zeit von drei Monaten hat der gemeinsame Haushalt zusätzlich ca. 2.700 € zur Verfügung.

Du kannst dich über diesen Link auf zustellerkom.de informieren, welche Botenjobs über zustellerkom.de in deiner Region von regionalen Arbeitgebern angeboten werden.

Bei Interesse kannst du dich direkt über das Bewerbungsformular bewerben. Deine Bewerbung wird an deinen künftigen Arbeitgeber weiter geleitet und ein Ansprechpartner meldet sich bei dir (innerhalb von ca. zwei Wochen nach Bewerbungseingang). Anhand der Informationen des Zustellunternehmens entscheidest du dann, ob du mit einem Nebenjob bzw. Teilzeitjob (oder in manchen Regionen auch mit einem Vollzeitjob) zum Zeitung, Briefe, Prospekte austragen startest.

Information zur Meldung eines Nebenjobs beim Arbeitgeber des Hauptjobs: Arbeitnehmer sind in der Regel beim Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, einen Nebenjob dem Arbeitgeber des Hauptjobs mitzuteilen und genehmigen zu lassen. Häufig wird die gewünschte Vorgehensweise vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag dokumentiert.

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