Mindestalter bei Zeitungszusteller oder Prospektboten

calendar 26 Juni 2019

Ab welchem Alter dürfen Kinder / Jugendliche eigentlich Zeitungen oder Prospekte austragen?

Eine Frage, die uns oft gestellt wird. Das GESETZLICHE Mindestalter beim Schülerjob Zeitung austragen oder Prospekte austeilen liegt bei 13 JAHREN. Ab diesem Mindestalter dürfen Zeitungsausträger von Zustellunternehmen beschäftigt werden.

Manche Zustellunternehmen haben ein höheres Mindestalter, ab dem MitarbeiterInnen in der Zustellung beschäftigt werden, als das gesetzliche Mindestalter. So werden Zeitungsboten und Prospektausträger zum Beispiel ab 14, 15 oder 16 Jahren beschäftigt.

Ab welchem Mindestalter ein Zustellunternehmen beim Schülerjob einstellt, hängt von regionalen sowie individuellen Anforderungen des Arbeitgebers an die Zustellung ab. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass ein Unternehmen MitarbeiterInnen ab 13 Jahren beschäftigen muss.

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