Information zum Rentenbeitrag beim Minijob für Zeitungsausträger
Der Rentenbeitrag im Minijob erhöht die Rentenansprüche. Die Minijobber dürfen selbst entscheiden, ob sie die Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen oder sich davon befreien lassen. Bei einer Befreiung dieser Beitragszahlungen verzichtet man möglicherweise auf wichtige Leistungen für die Zukunft wie die Reha-Leistungsansprüche, Erwerbsminderungsrente. Außerdem werden die Zeiten, in denen Minijobber ihre Beiträge einzahlen, voll auf die Versicherungszeit angerechnet und tragen somit zur Mindestversicherungszeit bei. Seit dem 1.1.2018 beträgt die Eigenleistung 3,6 % statt 3,7 % bisher.
Mehr Informationen zu diesem Beitrag finden Sie unter folgendem Link: