Jobangebote - Zeitung austragen in der Region Schongau, Steingaden, Peiting. Finde deinen Job | Nebenjob | Minijob | Teilzeitjob über Zustellerkom. Die Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG sucht erwachsene Zeitungsausträger für die Nachtzustellung von Montag bis Samstag. Verdiene dein Geld als Zusteller bei dir vor Ort. Jetzt informieren und bewerben.
Zustellgebiet - PLZ | Stadt/Ort
⇒ Die Postleitzahl, in der du Zeitungen zustellen möchtest, wählst du im Bewerbungsformular aus
- 82389 Böbing
- 82401 Rottenbuch
- 82409 Wildsteig
- 86920 Denklingen
- 86934 Reichling
- 86974 Apfeldorf
- 86981 Kinsau
- 86956 Schongau
- 86971 Peiting
- 86972 Altenstadt
- 86975 Bernbeuren
- 86977 Burggen
- 86978 Hohenfurch
- 86980 Ingenried
- 86984 Prem
- 86986 Schwabbruck
- 86987 Schwabsoien
-
86989 Steingaden
Stellenangebote für Erwachsene ab 18 Jahren
- Nebenjob, Minijob, Midijob, Teilzeitjob für Austräger
- Zum Zeitung austeilen werden auch Krankheitsvertretungen oder Urlaubsvertretungen sowie Boten, Aushilfen und Springer gesucht
Jobs in der Nachtzustellung: Zeitung austragen als Minijob | Nebenjob
- Zeitungen zustellen von Montag bis Samstag
- Arbeitsdauer: ca. 2 Stunden je Zustelltag
- Arbeitszeit: die letzte Zeitung muss bis ca. 6:00 Uhr im Briefkasten sein
- Beschäftigungsumfang: Minijob, Nebenjob, Teilzeitjob mit Festanstellung
- Jetzt einfach bewerben und Job finden!
Voraussetzung:
- Du bist zuverlässig, verantwortungsbewusst und mindestens 18 Jahre alt?
- Du genießt die frühen Morgenstunden und arbeitest gerne selbstständig?
- Du möchtest mit einem Minijob als Zeitungsausträger deine Haushaltskasse auffüllen oder besondere Wünsche erfüllen?
Vorteile:
- Mehr Zeit für Familie und Freunde
- Selbständiges Arbeiten
- Arbeit an der frischen Luft stärkt dein Immunsystem
Verdienst:
- Das Einkommen eines Zustellers hängt von mehreren Faktoren ab (Größe des Zustellgebietes, Art der Zustellung etc.)
- Neben deinem Stundenlohn sind bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall selbstverständlich
- zusätzlich zum Lohn wird ein steuerfreier Nachtzuschlag ausbezahlt