Zustellqualität und Qualitätskontrollen

Mit der Vertragsunterzeichnung beim Arbeitgeber, übernimmt ein Zustellmitarbeiter des Zustellunternehmens einen verantwortungsvollen Job, bei dem Zuverlässigkeit an oberster Stelle steht. Die pünktliche und ordentliche Zustellung von Briefen, Tageszeitungen und Wochenzeitungen sowie Prospekten ist vom Austräger zu garantieren. Anbei informieren wir zu den möglichen Konsequenzen, sofern die Zuverlässigkeit bei der Zustellung nicht gewährleistet ist:


Adressierte Zeitungszustellung - Nachtzustellung (Tageszeitung austragen)

Zeitungsverlage zahlen hohe Produktionskosten für die Herstellung von Zeitungen. Abonnenten / Leser bezahlen für ihre Zeitung, auf deren rechtzeitige Zustellung sie frühmorgens warten. Anzeigen- oder Beilagenkunden bezahlen für Inserate. Deshalb: Die Tageszeitung wird rechtzeitig im Briefkasten erwartet, andernfalls Reklamationen produziert.

Wer reklamiert, wenn die Zeitung nicht ankommt?

Ein Abonnent reklamiert die Nichtzustellung meistens umgehend beim Arbeitgeber des Zustellers. Häufen sich Nichtzustellungen wird an der Zuverlässigkeit des Mitarbeiters gezweifelt und der Zusteller riskiert seinen Job.

Mögliche Konsequenzen für Austräger von Tageszeitungen:

Je nach der Schwere des Vergehens eines Tageszeitungszustellers: Abmahnung, Kündigung / fristlose Kündigung, Lohnkürzung, Forderung wegen Schadensersatz, polizeiliche Anzeige.

Adressierte Briefzustellung

Bei Briefen handelt es sich um persönliche und amtliche Dokumente. Versender wie Behörden, Finanzämter, Krankenkassen, etc. beauftragen ein regionales Zustellunternehmen mit der Briefzustellung und erwarten eine korrekte Arbeitsleistung des Postboten.

Wer reklamiert, wenn Briefe nicht ankommen?

Der Zusteller kann davon ausgehen, dass Nichtzustellungen von Sendungen innerhalb kurzer Zeit beim Arbeitgeber gemeldet werden. Dies erfolgt durch den Auftraggeber, etwa ein Amt, eine Krankenkasse etc. oder durch den Empfänger, bei dem die erwarteten Sendungen nicht ankommen.

Mögliche Konsequenzen für Briefträger:

Je nach der Schwere des Vergehens: Briefzusteller unterschreiben beim Arbeitgeber / Zustellunternehmen eine Verpflichtung zur Einhaltung des Post,- Bank- und Fernmeldegeheimnisses. Verstöße gegen diese Verordnung wie Postunterdrückung, sind strafbar. Abmahnung, Kündigung / fristlose Kündigung, Lohnkürzung, Forderung wegen Schadensersatz, polizeiliche Anzeige mit Strafverfolgung.


Unadressierte Zeitungs- und Prospektzustellung

Zeitungsverlage oder z. B. Behörden zahlen hohe Produktionskosten für die Herstellung ihrer Medien. Anzeigenkunden bezahlen für Inserate. Die Produktion der Herstellung von Prospekten ist für Kunden wie Lebensmittelhändler, Autohäuser etc. mit hohen Kosten verbunden. Angebote sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, Leser von Zeitungen warten auf inhaltliche Informationen, Verbraucher interessieren sich für Inserate oder Prospekte. Deshalb: Zeitungen und Prospekte müssen rechtzeitig im Briefkasten ankommen, um Reklamationen zu vermeiden.

Wer reklamiert, wenn Zeitungen oder Prospekte nicht ankommen?

Die oben genannten Gruppen erwarten, dass eine pünktliche und zuverlässige Zustellung erfolgt und reklamieren, sofern Zeitungen oder Prospekte nicht am Ziel ankommen. Zusteller werden ermittelt, Konsequenzen folgen.

Codierung: Pakete bzw. Zeitungen / Prospekte sind codiert. Anhand der Codierung wird ein Zusteller ermittelt, sofern Zeitungen/Prospekte abseits von Briefkästen gefunden werden.

Mögliche Konsequenzen für Zeitungszusteller | Prospektverteiler:

Abmahnung bei Schlechtverteilung, die zur Kündigung führen kann. Wird eine Entsorgung durch den Finder bei der Polizei gemeldet, kann dies für den Zusteller zu einer Anzeige wegen Umweltverschmutzung führen, die Kündigung folgt, evtl. Lohnkürzung, Forderung wegen Schadensersatz.


Qualitätskontrollen bei der Zustellung

Zeitungen oder Prospekte austragen - unadressiert

Mitarbeiter des Qualitätsmanagements in Zustellunternehmen organisieren und überwachen täglich Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Liegen Zustellquoten unter einer vereinbarten vertraglichen Quote, stellt der Auftraggeber an das Zustellunternehmen Schadensersatzforderungen. Schlechte Zustellergebnisse haben Konsequenzen für den Zusteller des kontrollierten Gebietes.