Zustellhindernisse, Regeln, Sorgfalt

Zusteller begegnen auf ihrem Zustellgang Hindernissen, die zu überwinden sind. Darüber hinaus gibt es vom Arbeitgeber klare Vorgaben, Leitlinien oder Richtlinien zur Zustellung, die zu befolgen sind. Diese schließen auch Anweisungen zur Sorgfalt beim Umgang mit Zustellmedien etc. ein. Anbei Tipps zu diesen Themen.


Zustellung in Zeitungsrollen, Zeitungsboxen oder Briefkästen?

Unadressierte Prospekte und Zeitungen werden in Briefkasten gesteckt

  • Zustellung in Briefkasten (keine Zustellung, sofern kein Namen angebracht ist)
  • Zustellverbote beachten
  • Vor Witterung schützen, so weit wie möglich in den Briefkasten stecken
  • Pro Briefkasten = 1 Exemplar

Eine Ablage auf Treppen, in Gartenzäunen, in Hausfluren, vor Haustüren oder zum Beispiel in Rollgittern ist untersagt. Sofern es Sonderregelungen gibt, sollte dies mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens geklärt werden. Sofern kein Briefkasten angebracht, aber eine Zeitungsrolle vorhanden ist, dann werden in der Regel Prospekte dort zugestellt. Sind kein Briefkasten und keine Zeitungsrolle vorhanden, aber es wohnt eindeutig jemand im Haus, dann ebenfalls mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens klären, was zu tun ist.

Gemeinschaftsbriefkästen: Sind an einem Haus mehr Klingeln als Briefkästen angebracht, dann ist mit dem Zustellunternehmen die Vorgehensweise abzustimmen.

ACHTUNG: Keine Zustellung bei Hausbewohnern, die ein Zustellverbot am Klingelschild / Briefkasten angebracht haben.

Adressierte Zeitungen werden in Zeitungsrollen | Zeitungsboxen gesteckt

Tageszeitungen werden in die dafür vorgesehenen Zeitungsrollen / -boxen oder Briefkästen gesteckt. Sondervereinbarungen mit Hausbewohnern sollten dem Zustellunternehmen mitgeteilt werden. Sondervereinbarungen werden auf Zustellunterlagen vom Arbeitgeber notiert, so dass auch eine Vertretung darüber Bescheid weiß und Reklamationen, bei Urlaub oder Krankheit des Stammzustellers, vermieden werden.

Adressierte Briefzustellung

Für die Briefzustellung gibt es strenge Richtlinien, über die ein Briefzusteller mit der Vertragsunterzeichnung vom Arbeitgeber informiert wird. Beispiele zur Zustellung, zu denen bei Unklarheiten der Arbeitgeber kontaktiert werden sollte sind u. a. die folgenden: Briefe werden nicht in Zeitungsrollen oder in anderen Medien wie z. B. Zeitungen gesteckt, sondern direkt in Briefkasten. Sendungen werden nicht geknickt. Vom Empfänger schriftlich zu bestätigende Dokumente werden vom Briefzusteller persönlich übergeben und die Übergabe wird per Unterschrift vom Empfänger bestätigt. Beschädigte Sendungen (z. B. durch Maschinenfehler).


Zustellhindernisse | Sorgfalt

Hund im Vorgarten

Ein Hund hält sich in einem eingezäunten Grundstück auf. Unabhängig von der möglichen Gefahr, die von einem Hund ausgehen kann, kann folgende Vorgehensweise empfohlen werden: Befindet sich ein Hund im Vorgarten oder -hof eines Hauses und ist auch der Briefkasten erst hinter dem Gartenzaun, sollte erstmal auf die Zustellung verzichtet werden. Adresse dem Zustellunternehmen umgehend melden und mit dem Ansprechpartner klären, wie die Sendungen zum Empfänger gelangen.

Schlechte Witterung

Für die Zustellung bei schlechter Witterung stellen manche Zustellunternehmen Tüten / Schlauchtüten zur Verfügung. Somit können zum Beispiel Zeitungen geschützt bei Abonnenten gesteckt werden. Grundsätzlich gilt: Zustellobjekte vor Nässe und Beschädigung schützen. Informationen zur Arbeitssicherheit und Zustellerausrüstung.

Klingelhäuser

Dabei handelt es sich um Wohngebäude (häufig Hochhäuser), deren Briefkästen sich in den Fluren oder Treppenhäusern, d.h. im Gebäudeinnern, befinden. Um die Zustellung dennoch ausführen zu können, sollten Austräger von Prospekten und unadressierten Wochenzeitungen klingeln und höflich um Zutritt zu den Briefkästen bitten. In manchen Fällen erlauben Hausverwaltungen eine Ablage von Zeitungen oder Prospekten (dies sollte mit dem Zustellunternehmen abgestimmt sein). Kann sich ein Zusteller keinen Zutritt zu den Briefkästen verschaffen, ist mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens zu klären, was zu tun ist. Auf keinen Fall irgendwie zustellen oder Werbemedien oder kostenlose Zeitungen vor einem Gebäude unerlaubt ablegen.

Zusteller von Tageszeitungen und Briefen erhalten von ihren Arbeitgebern teilweise Gebäudeschlüssel, um ihrer Arbeit bei Klingelhäusern nachgehen zu können. Briefzusteller erhalten teilweise Beschriftungskarten, über die Sie Hausbewohnern eine Nachricht zur Zustellung hinterlassen (Vorgehensweise mit dem Arbeitgeber unbedingt abklären).

ACHTUNG:

  • Jedes Unternehmen handhabt den Umgang mit Klingelhäusern anders. Deshalb sollte in jedem Fall vorab mit einem Ansprechpartner geklärt werden, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist, beziehungsweise in den Vertragsunterlagen nachgelesen werden, ob darin Informationen zu diesem Thema notiert sind.
  • Zusteller tragen die Verantwortung für ausgehändigte Schlüssel sowie sonstiges Zustellmaterial!

Ruhe bei der Zustellung - vor allem bei der Nachtzustellung

Lärm vermeiden - keine Autotüren knallen lassen und mit laufendem Motor zustellen. Nicht mit Kraftfahrzeugen z. B. über Blechrampen fahren.

Offizielle Wege benutzen - keine Abkürzungen

Zusteller ersparen sich viel Ärger, wenn sie offizielle Wege und keine Abkürzungen durch z. B. private Gärten oder Blumenbeete nutzen.

Zustellung ist nicht möglich? Beim Arbeitgeber melden!

Ist aus dem einen oder anderen Grund die Zustellung einer adressierten oder unadressierten Sendung nicht möglich – ist z. B. der Zugang zu einem Briefkasten blockiert – sollte nach Beendigung der Tour umgehend der Arbeitgeber unterrichtet werden. Zustellunternehmen haben für so gut wie alle Fälle Lösungen.