Arbeitssicherheit, Zustellerausrüstung, Unfall bei der Zustellung

Gefahren lassen sich bei der Zustellung vermeiden, indem Zusteller Sicherheitsregeln beachten. Dabei spielt auch die Zustellerausrüstung eine wichtige Rolle. Anweisungen zur Vorgehensweise bei einem Unfall erhalten Austräger vom Zustellunternehmen bei Vertragsunterzeichnung. Hier auf zustellerkom.de informieren wir allgemein zu den genannten Themen.


Sicherheit und Ausrüstung | Zusteller-Ausstattung

Empfehlenswert ist für die Zustellung eine geeignete Ausrüstung. Es gibt keine einheitliche Regelung, welche Ausstattung Zustellunternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Da Tageszeitungs- und Briefzusteller in der Regel täglich beim Zustellen unterwegs sind, können diese Boten meist besser ausgestattet werden, als Wochenzeitungs- und Prospektzusteller. Ob Zusteller-Ausrüstung vom Zustellunternehmen zur Verfügung gestellt wird oder nicht, ist von vielen Faktoren abhängig. Der Arbeitgeber erteilt Austrägern hierzu Auskunft.

Wichtige Sicherheitsvorkehrungen für Zusteller

  • An das Wetter angepasste, reflektierende Kleidung tragen
  • Feste Schuhe mit griffiger Sohle
  • Verkehrssicheres Fahrrad mit Licht, Helm tragen
  • Fahrrad / Hänger nicht gewichtsmäßig überladen, Unfallgefahr durch Lenkerbruch
  • Ampelanlagen und Zebrastreifen zur Überquerung von Straßen nutzen
  • Bei Treppen immer einen Handlauf benutzen
  • Vorsichtig bei Schnee und Glatteis
  • Auto korrekt abstellen Keine Abkürzungen, z. B. durch Blumenbeete etc.
  • Bei Abholung von Medien in geschlossenen Räumen, Rauchverbote beachten
  • Anweisungen des Arbeitgebers beachten, Gefahren vermeiden
  • Nicht mit Rollerblades, Skate- oder Longboards sowie Einkaufswagen zustellen: Ein Zustellunternehmen kommt nicht für einen Schaden auf, wenn ein Zusteller fahrlässig handelt. Wird zum Beispiel mit Einkaufswagen oder mit Rollerblades oder Longboards zugestellt, haftet ein Zustellunternehmen in der Regel nicht bei Unfällen!

BG ETEM Energie, Elektro, Textil, Medienerzeugnisse


Im Internet gibt es Anbieter von Zustellerausrüstungen, so zum Beispiel das Unternehmen www.mein-transporthelfer.de - Gewinnspielpartner von Zustellerkom. Manche Zustellunternehmen bieten eine Gebrauchtbörse für Wagen, Taschen etc. an.


Unfall

Was hat ein Zusteller bei einem Unfall zu beachten?

Über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers ist ein Zusteller bei einem Unfall versichert, Sachschäden an Dritten sind über Versicherungen des Arbeitgebers ebenfalls gedeckt. Arbeitgeber haben klare Regeln, was ein Zustell-Mitarbeiter bei einem Unfall zu berücksichtigen hat, Informationen hierzu erhalten Austräger über Ihre Vertragsunterlagen.

Die wichtigsten Punkte sind in der Regel:

  • Zustellunternehmen / Arbeitgeber umgehend informieren
  • Bei Sachschäden die Polizei rufen
  • Umgehend vom Unfallort aus mit dem Ansprechpartner des Zustellunternehmens telefonisch klären, was zu tun ist, falls der Geschädigte nicht ermittelt werden kann
  • Bei Verletzung und ärztlicher Behandlung Berufsgenossenschaft des Zustellunternehmens / Arbeitgebers abfragen. In der Regel wird ein Unfallbogen vom Zusteller ausgefüllt, der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Auf dem Unfallbogen dokumentiert der Zusteller den genauen Unfallhergang und wo der Unfall passiert ist
  • Zur Dokumentation sind Fotos vom Unfallort von Vorteil

ACHTUNG: Kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei Sachschäden. Dies kann zu einer polizeilichen Anzeige führen!