Retouren und Nachlieferungen

Zeitungsboten und Prospektausträger werden mit Änderungen in ihren Zustellgebieten konfrontiert. Nachfolgende Beispiele können vorkommen, die Vorgehensweise zur Bearbeitung ist in jedem Fall vom Zustellmitarbeiter mit dem Arbeitgeber zu klären.


Stückzahlveränderungen im Zustellgebiet (Bezirk / Revier)

Werden innerhalb des Zustellgebietes neue Häuser gebaut oder stehen viele Häuser leer, dann wird es erforderlich, dass Druckauflagen angepasst werden. Das Zustellunternehmen klärt dies und passt die Stückzahl an, so dass die Anliefermenge beim Zusteller wieder stimmt. Eine schnelle Mitteilung durch den Boten hilft, Reklamationen zu vermeiden.

Was tun mit übrigen Zeitungs- oder Prospektexemplaren?

Branchenüblich ist, dass bei der Zustellung von kostenlosen Zeitungen oder Prospekten vom Zusteller übrig gebliebene Exemplare dem Zustellunternehmen zurück gegeben werden. Dies kann z. B. bei der nächsten Anlieferung erfolgen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.


Übrige Exemplare nicht eigenmächtig im Müll entsorgen!

ACHTUNG: Dies kann bei Auffinden als Entsorgung gewertet werden, was zu einer Abmahnung mit Kündigung des Zustellerjobs führen kann. Müllentsorgung bei der Zustellung.