Anlieferung, Abholung, Lieferschein

Der Lieferschein (mit Versandpapieren) ist neben den Vertragsunterlagen das wichtigste Dokument für Zusteller. Der Lieferschein enthält alle erforderlichen Daten und Fakten zur aktuellen Zustellung mit wichtigen Zusatzinformationen.


Anlieferung / Abholung

Der Arbeitgeber, das Zustellunternehmen vereinbart mit dem Zusteller vor Vertragsunterzeichnung, ob eine Abholung der Zustellmengen durch den Zusteller (z. B. an einer Sammelabladestelle - Bushaltestelle) oder eine Anlieferung der Auflagen beim Zusteller durch den Arbeitgeber erfolgt.

Verspätete Anlieferung

Maschineller Druckmaschinenschaden oder schlechte Witterungsverhältnisse sind Beispiele, die zu Anlieferverzögerungen beim Boten führen können. Zustellunternehmen informieren ihre Mitarbeiter am Tag der Anlieferung / Abholung dazu über unterschiedliche Kommunikationswege. Ein Zusteller sollte beim Zustellunternehmen bei Vertragsbeginn nachfragen, wie eine eventuelle Verspätungsmeldung übermittelt wird.

Beispiele für Verspätungsmitteilungen:

  • SMS-Benachrichtigung vom Zustellunternehmen an den Zusteller
  • Telefonhotline
  • Benachrichtigung über Onlineportale für Zusteller
  • etc.

Lieferschein (Rollkarte, Tourenbuch, Kundenliste, Abonnentenliste)

Zur Kontrolle der Zustellmengen dient der Lieferschein: Am Anliefer- oder Abholort sind alle Angaben auf dem Lieferschein wie Stückzahl (Vollpakete / Spitzenpakete), Zustellobjekt, Zustellart etc. mit den angelieferten Mengen zu vergleichen. Falls Begriffe auf dem Lieferschein unklar sind, bitte umgehend beim Ansprechpartner des Zustellunternehmens nachfragen.

Stückzahldifferenzen bei der Zustellung:

  • Sind vom Zusteller zu notieren und umgehend dem Zustellunternehmen zu melden!

Wichtig: Alle Informationen auf dem Lieferschein beachten

  • Reklamationen
  • Zustellverbote
  • etc.

Tipp für Zusteller

Der Lieferschein kann vom Zusteller als Vergleichs-Dokument für die Abrechnung verwendet werden (falls dieser nicht im Zusteller-Onlineportal beim Arbeitgeber hinterlegt ist). Hierzu lässt sich dieser kopieren, einscannen oder mit dem Handy abfotografieren.


Verschiebung von Zustellterminen

ACHTUNG: Eine Verschiebung des Zustelltermins darf vom Zusteller nicht ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber vorgenommen werden. Wer aufgrund einer verspäteten Anlieferung nicht mehr zustellen kann, sollte mit dem Arbeitgeber eine Vorgehensweise abstimmen.