Unser Tipp: Krach vermeiden bei der Zustellung bei Nacht

calendar 13 Juli 2023

Immer wieder beschweren sich Anwohner bei Zustellunternehmen über Zusteller, die Tageszeitungen austragen, weil ihre Nachtruhe gestört wird. Im Prinzip erledigen die Zeitungsausträger nur ihren Job, wogegen natürlich nichts einzuwenden ist. Schließlich müssen die Tagszeitungen in der Regel bis 6:00 Uhr in die Briefkästen der Abonnenten gesteckt werden – so lauten die Vorgaben des Arbeitgebers. Und so kommt es auch, dass sich gegen 4:00 oder 5:00 Uhr auch einmal jemand kurz auf oder vor dem eigenen Grundstück befindet und der Briefkasten klappert.

Die häufigsten Reklamationsfälle bei Zustellunternehmen von Anwohnern wegen Ruhestörung sind:

  • Schnelles Fahren über eine Rampe
  • Autotüren zuknallen
  • Anfahren mit Vollgas etc.

Um diesen Lärm zu vermeiden, haben wir folgenden Tipp: Sobald Zeitungsboten mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, sollten sie darauf achten, dass sie sich am Auto oder Elektrorollen nicht wie am Tag in ihrer Freizeit verhalten. Ansonsten ist der Ärger natürlich vorprogrammiert. Langsam anfahren, Autotüren sanft schließen und vorsichtig über Hindernisse fahren, sind also in der Nacht angesagt!

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