Tipp als Zusteller: Bei Beschwerde - freundlich bleiben

calendar 09 Februar 2018

Können Zustellthemen vor Ort mit Hausbewohnern nicht geklärt werden - Arbeitgeber informieren

Nicht immer kann eine Einigung zu Wünschen zur Zustellung zwischen Austräger und Hausbewohner erzielt werden.

So darf z. B. bei Wohnanlagen keine individuelle Vereinbarung zwischen Zusteller und einem Bewohner getroffen werden, die nicht mit der Hausverwaltung und dem Zustellunternehmen vereinbart wurde (Ablage von Medien vor dem Haus etc.).

Manchmal eskalieren Situationen zwischen Zusteller und Hausbewohner, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Zusteller repräsentieren ihren Arbeitgeber - das Zustellunternehmen. Auch wenn es nicht immer einfach ist, empfehlen wir, freundlich zu bleiben und ein Gespräch mit einem Ansprechpartner des Zustellunternehmens sowie dem Hausbewohner zu vermitteln, sofern es ein Thema gibt, das zwischen Zusteller und Hausbewohner nicht geklärt werden kann.

In der Rubrik "Tipps für Zusteller" beschreiben wir Themen, die zu Reklamationen bei der Zustellung führen können. Zustellerkom beschäftigt keine Austräger. Sofern wir Beschwerden zur Zustellung erhalten, leiten wir diese an die jeweiligen Zustellunternehmen vor Ort weiter.

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