Immer wieder erreicht uns die Frage, ob man mit 13 Jahren bereits einen Austrägerjob machen darf. Dies ist gesetzlich erlaubt. Strenge rechtliche Vorgaben (JArbSchG) stellen sicher, dass junge Zusteller beim sogenannten Schülerjob nicht überlastet werden.
Jedoch stellt nicht jedes Zustellunternehmen Jugendliche auch mit 13 Jahren ein. Das ist von Region zu Region und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich. Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es deutschlandweit also individuelle Einstellungsregelungen bei Zustellunternehmen. Nicht alle Arbeitgeber von Austrägern, die Mitarbeiter über zustellerkom.de suchen, beschäftigen eben auch Boten ab 13 Jahre.
Frage: Warum ist das Mindestalter für Zeitung austragen in manchen Regionen höher als 13 Jahre?
16 Juni 2022