Wir bei Zustellerkom sind kein Arbeitgeber für Austräger, erhalten aber dennoch ab und zu Zustellungs-Beschwerden von verärgerten Hausbewohnern.
So ging bei uns im letzten Monat die Beschwerde ein, dass ein Bote auf seiner Austrägertour "mal musste" und hierfür stellte er sich in einen Garten im Zustellgebiet. Der Zusteller hat seinen Job riskiert. Kann ihm das Vorgehen nachgewiesen werden, folgt die Kündigung.
Zusteller haben Bedürfnisse und dass eine Austrägertour manchmal länger geht, als einem lieb ist, kommt vor. Doch sollte man seine Bedürfnisse nicht auf fremdem Eigentum erledigen, dies ist verboten und wirft ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche.