Die Lochis beim Zeitung austragen
Unsere Anmerkung zum Video, da wir Anfragen zur Tageszeitungszustellung von Schülern in der Nacht erhielten:
Schüler dürfen Zeitungen tagsüber von Montag bis Samstag austragen. Eine Beschäftigung in der Nacht und am Sonntag ist nicht erlaubt, dies regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Zustellunternehmen beschäftigen für die Nachtzustellung der Tageszeitung Personen ab 18 Jahren. Deshalb wird unter 18-jährigen das Austragen von Tageszeitungen im Bewerbungsformular auf zustellerkom.de nicht angezeigt. Ausnahmen sind gesetzlich NICHT möglich, auch nicht für Ferienjobs dürfen Schüler in der Nacht beschäftigt werden.